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Street View: Ermittlungsverfahren gegen Google

Google Logo

Der Internet-Primus Google bekommt wegen seiner Street-View-Affäre schärferen Gegenwind als ihm wahrscheinlich lieb ist. Zunächst erstattete Rechtsanwalt Jens Ferner gegen die Suchmaschine, unter Bezug auf §89 des TKG, Anzeige. Jetzt folgt die Staatsanwaltschaft Hamburg mit einem Ermittlungsverfahren. 

Der Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers bestätigte gegenüber dem NDR Fernsehen, dass gerade geprüft werde, ob Google gegen den Paragraphen 202b des Strafgesetzbuches verstoßen hat. Im Abschnitt 15 steht die "Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs" beschrieben - unter anderem halt auch der §202b "Abfangen von Daten".

"Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."

Google hält sich bisher bedeckt und äußerte sich zu dem Ermittlungsverfahren noch nicht. Bei seinen Aufnahmen für das Internet-Programm Street View hatte Google auch W-LAN-Netze erfasst um die Standortlokalisierung genauer zu bestimmen. Dieses Vorgehen ist zunächst einmal kein Geheimnis, da auch andere Unternehmen diese Daten scannen und speichern. Seit kurzem ist aber auch bekannt geworden, dass Datenfragmente, die über ungesicherte Netze gesendet wurden, Google mit erfasst hat. Ob sich allerdings aus diesen Fragmenten personalisierte Daten ableiten lassen, ist nicht klar. Zwar hat Google vor einige Tagen erklärt, dass die erhobenen Daten alle gelöscht werden. Doch das möchte der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar aus Hamburg nun verhindern und strebt seinerseits eine Dateneinsicht an. Diese wurde allerdings bisher von Seiten Googles verneint.

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